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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen ( AGB) von www.memories-in-motion.de, im Folgenden als “Videografin“ bezeichnet.

1. Buchung und Reservierungspauschale

Nach der Vertragsunterzeichnung ist die Buchung bindend und eine Reservierungspauschale wird innerhalb von 7 Tagen fällig. Die Reservierungspauschale ist eine nicht erstattungsfähige Gebühr. Bei einer Stornierung des Auftrages wird sie einbehalten. Trifft die Vorauszahlung nicht fristgerecht ein, ist die Videografin nicht zur Durchführung des Auftrags verpflichtet.

2. Rücktritt und besondere Umstände

Die Videografin behält sich vor,  ein Angebot vor der Vertragsunterzeichnung ohne Angabe von Gründen zurückzuziehen. Der Auftraggeber hat das Recht, vor dem im Vertrag angegebenen Hochzeits- bzw. Eventtermin nach Maßgabe der folgenden Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten: Die Reservierungspauschale wird einbehalten. Bei einem Rücktritt bis zu sechs Wochen vor dem Termin werden 30 Prozent des Gesamtbetrags einbehalten, bei einem Rücktritt zu einem späteren Zeitpunkt 60 Prozent des Gesamtbetrags. Ich empfehle den Abschluss einer Hochzeitsversicherung, die entstehende Kosten bei Ausfall, Abbruch oder Änderung der Hochzeit übernimmt.

 

Ist es der Videografin aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, Krankheit) nicht möglich, den Termin wahrzunehmen, erhält das Brautpaar alle Vorauszahlungen zurück und verzichtet auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung etwaiger Mehrkosten auf die Videografin.

 

Gegen die Videografin gerichtete Schadensersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Videografin verursacht worden ist.

Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen unterliegen einer sorgfältigen Planung. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie zum Beispiel plötzlicher Krankheit (auch von Familienangehörigen der Videografin), Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen die Videografin zu dem vereinbarten Termin nicht erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen.

3. Bildrechte

Die Bildrechte bleiben bei der Videografin. Die Auftraggeber erhalten die privaten Nutzungsrechte für das in Auftrag gegebene Video (Veröffentlichung & Vervielfältigung). Teilen die Auftraggeber Bild- oder Videomaterial im Internet  (z.B. Website, Instagram, Facebook usw.), muss ein eindeutiger Hinweis auf den Urheber erfolgen. Zum Beispiel: Video © www.memories-in-motion.de oder eine Verlinkung auf die Facebook- oder Instagramseite der Videografin. Jede Art von Manipulation am Video oder dessen Verkauf ist untersagt. Die Teilnahme an Wettbewerben bedarf der schriftlichen Zustimmung der Videografin.

Die Videografin hat das Recht, die von ihr produzierten Bilder und Videos für Eigenwerbung (Webseite, Social Media, Flyer, Newsletter, Blog) zu nutzen. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass alle teilnehmenden Personen des Events oder der Hochzeit damit einverstanden sind, gefilmt und fotografiert zu werden. Falls es Personen gibt, die nicht im Video zu sehen sein möchten, muss dies vor Drehbeginn mitgeteilt werden. Ist keinerlei Veröffentlichung gewünscht, muss dies im Vorfeld besprochen werden und führt eventuell zu einer Erhöhung des Gesamtpreises. Die Videografin übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten abgebildeter Personen oder Objekte.

4. Andere Videografen/Fotografen

Werden für das Event/die Hochzeit weitere Foto- oder Videografen beauftragt, kann die Videografin nicht für überbelichtete Aufnahmen verantwortlich gemacht werden, die durch Blitzsysteme/Lichtanlagen anderer Kameras verursacht wurden, ebenso wenig für Aufnahmen, die nicht verwendet werden können, weil  weitere Foto- oder Videografen das Bild gestört haben. Das gilt ebenso für Audioaufnahmen, die wegen Geräuschen anderer Kameras nicht verwendet werden können. Der Auftraggeber muss dafür sorgen, dass der Videografin alle für die Ausführung des Auftrags erforderlichen Informationen rechtzeitig vorliegen.

5. Haftungsausschluss

Im Falle einfacher Fahrlässigkeit der Videografin ist die Haftung für Sach- und/oder Vermögensschäden ausgeschlossen. Ist es der Videografin aufgrund höherer Gewalt (Unfall, Krankheit, Verlust/Defekt der Ausrüstung, Fehlfunktion der Technik usw.) nicht möglich, den Auftrag auszuführen,  verzichtet das Brautpaar auf Schadenersatzforderungen bzw. die Abwälzung anfälliger Mehrkosten auf die Videografin. Sie bemüht sich jedoch in diesem Fall gleichwertigenErsatz für die Videoaufnahmen zu finden, kann dies aber nicht garantieren. Die Anzahlung wird im Falle einer Verhinderung der Videografin am Hochzeitstag durch oben genannte Gründe in voller Höhe zurückerstattet.

6. Fahrtkosten

Die Anreise erfolgt aus 63853 Mömlingen. Bis zu 50 Kilometer sind die Fahrtkosten im Angebotspreis inklusive und werden nicht zusätzlich berechnet.

7. Nachbesserung/Änderungen des Videos

Hochzeitsfilme und Imagefilme unterliegen dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Videografin. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Videografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeorts und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Videografie sind ausgeschlossen. Bei der Bearbeitung wird versucht, so gut wie möglich auf die Kundenwünsche einzugehen. Werden vom Brautpaar Änderungen für ein Video gewünscht, können je nach Aufwand zusätzliche Kosten anfallen. Grobe Fehler (z.B. plötzlicher Abbruch des Videos, Fehler in Rechtschreibung, Grammatik, falsch geschriebene Namen, erkennbare Personen die vorher auf ausdrücklichen Wunsch nicht im Video gezeigt werden wollten, fehlender Sound/Musik) werden kostenfrei nachgebessert.

8. Drohneneinsatz

Sollte die Videografin aufgrund von schlechten Wetterbedingungen (zum Beispiel starker Wind, schlechte Sichtverhältnisse, Regen) einen Drohnenflug ausschließen, reduzieren sich entweder die Gesamtkosten des Videos um 10 Prozent oder es wird ein Ersatztermin für Drohnenaufnahmen vereinbart. Ob ein Ersatztermin sinnvoll ist,  liegt im Ermessen der Videografin.

9. Akzeptieren der AGB

Bei einer schriftlichen Beauftragung stimmt das Brautpaar bzw. der Auftraggeber den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von "memories-in-motion.de" zu.

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